Ein verpflichtendes Lobbyregister mit Angaben zu Lobbyisten, Auftraggebern, Budgets, Themen, beeinflussten Gesetzen ("legislativer Fussabruck") etc. sowie ein öffentliches Verzeichnis der Treffen von Amtsträgern mit Lobbyisten (Thema, Teilnehmer, Dauer) ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Getreu unseres Namens sind wir selber von unserem Denken her unabhängig und werden dieses auch bleiben. Als Partei halten uns bereits heute an die Forderungen der bekanntesten Anti Korruptions Organisationen.
Die Unabhängige Partei versteht sich als von einzelnen Interessengruppen unabhängiges direktdemokratisches Instrument seiner Mitglieder.
Bei der Unterstützung der Bildung des individuellen politischen Willens seiner Mitglieder bevorzugt die Partei keine Interessengruppen, sondern fokussiert sich auf ausgewogene Informationen sowie die Absicherung der internen Informationsprozesse und demokratischen Prozesse. Die Partei tritt dabei allen Formen der Menschenfeindlichkeit, menschenverachtenden Ideologien sowie faschistischen, totalitären oder diktatorischen Bestrebungen entgegen.
Die Partei vertraut auf eine ausgewogene Faktensammlung und eine wissenschaftliche Vorgehensweise. In der Diskussion sind Mitglieder bestrebt, fair, offen und wertschätzend miteinander zu diskutieren, um für jeden einen Wissenszugewinn und für alle die beste Lösung zu erreichen. Dabei sind die Mitglieder stark genug, ein "sowohl als auch" zuzulassen und sich sehr bewusst, dass ein Grossteil der Welt nicht schwarz-weiss ist, sondern aus Grautönen besteht und jede Entscheidung auch negative Konsequenzen hat.
Die Partei ist nach innen und außen transparent, denn “Sonnenlicht ist das beste Desinfektionsmittel” und Transparenz ist die beste Präventivmaßnahme gegen Klientelismus, Korruption und andere Missbräuche.
Die Unabhängige Partei schließt sich den Vorschlägen von LobbyControl, Transparency International und abgeordnetenwatch an. Schaffung eines verplichtenden Lobby-Registers mit strengen Regeln gemäß dem Positionspapier „Mehr Transparenz und Schranken für den Lobbyismus“ von LobbyControl und ihres gemeinsamen Entwurfs für ein Lobby Transparenzgesetz mit abgeordnetenwatch.de. Erweiterung um Vorschläge von Transparency International:
Welche Lobbyisten sind für welche Auftraggeber tätig?
Mit welchen Politikern treffen sich Lobbyisten zu welchen Themen?
Auf welche Gesetzentwürfe versuchen Lobbyisten Einfluss zu nehmen
(Erstellung eines ‘legislativen Fussabdrucks’ jeder Organisation)
Die Einladung zu Anhörungen und der Erhalt eines Bundestagshausausweises werden an die Eintragung in das Lobbyregister geknüpft.
Dokumentation der Einflussnahme in Gesetzesvorlagen: Die Beiträge externer Berater und Interessenvertreter bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen ist in der Gesetzesvorlage zu dokumentieren. Dies betrifft die beteiligten Personen und die Inhalte der Beiträge. In der ersten Lesung sollte auch darüber debattiert werden, ob unterschiedliche Interessen ausgewogen berücksichtigt wurden.
Verschärfung des Paragraphen §108e StGB: Der §108e StGB zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ist durch nachträgliche Zuwendungen durch Dritte für bereits vorgenommene Handlungen zu ergänzen.
Nebeneinnahmen: Regierungsmitglieder einschließlich den Parlamentarischen Staatssekretären dürfen während ihrer aktiven Zeit keiner anderen entlohnten Tätigkeit nachgehen und keine Vergünstigungen, Vorteile oder Geschenke von Dritten annehmen, die ihre Unabhängigkeit beeinflussen könnte.
Karenzzeiten: Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretäre können nach ihrem Ausscheiden aus dem Regierungsamt erst nach vier Jahren in einem Bereich arbeiten, in dem sie ihr Insiderwissen und ihre Beziehungen nutzen können. Sie dürfen in ihr Berufsfeld jedoch sofort zurückkehren, in dem sie vor ihrer Regierungstätigkeit gewirkt haben. Sie bekommen ihr letztes Gehalt über einen Zeitraum, der halb so lang ist wie ihre Dienstzeit in dieser Funktion, längstens jedoch zwei Jahre lang nach ihrem Ausscheiden als Übergangsgeld ausgezahlt. Übergangsgeld steht ihnen ab dann nicht mehr zu, wenn Sie in einem früheren Berufsfeld tätig geworden sind.
27.10.2020