Wir stehen für ein Demokratie-Upgrade und die Erreichung wirklicher Demokratie.
Wir setzen uns für eine direkte Mitbestimmung der Wähler zwischen den Wahlen ein. Zu unseren Zielen gehören u.a. die Einführungen von bundesweiten Volksentscheiden, Volksbegehren, Volksinitiativen und die Einsetzung von Bürgerräten.
Darüber hinaus setzen wir uns im Sinne eines Ausbaus der Demokratie für eine Stärkung der Gewaltenteilung, der Kontrolle der Organe sowie für die Veränderung der Wahlsysteme, der Gesetzgebungsprozesse und des Parlamentsbetriebs ein.
Hauptziele der Unabhängigen Partei
Die Unabhängige Partei strebt eine Weiterentwicklung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschlands an:
Demokratie hat die Hauptaufgabe, die unterschiedlichen gesellschaftliche Gruppen dabei zu unterstützen, einen gesellschaftlichen Konsens aushandeln. Darüber hinaus bietet die Demokratie eine Absicherung gegen eine Machtübernahme, indem sie die staatliche Macht auf mehrere voneinander unabhängige Schultern verteilt (Gewaltentrennung).
Versprochen ist versprochen. Es wird Zeit, das Versprechen einzulösen!
Grundgesetz Art. 20
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Das ehemals als Provisorium gedachte deutsche Grundgesetz sollte verbessert und durch eine Volksabstimmung vom deutschen Volk bestätigt werden. In der neuen Version sollten u.a. eine strikte Trennung der Gewalten (Exekutive, Legislative, Judikative, ÖR Medien) sowie mitbestimmende basisdemokratische Elemente auf allen Ebenen des Staates verankert werden.
Den von der GemeinwohlLobby formulierten GesellschaftFAIRtrags sehen wir in vielen Teilen als wertvolle Anregung.
Wir unterstützen mit unseren Forderungen vollumfänglich den ausgearbeiteten Vorschlag von Mehr Demokratie e.V. zu bundesweiten Volksabstimmungen. Die detaillierte Ausarbeitung von Mehr Demokratie e.V. inkl. der Begründungen und einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes kann hier heruntergeladen werden.
Volksgesetzgebung (Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide) Hier kommt der politische Vorschlag aus der Mitte des Volkes. Bis der Vorschlag Gesetz werden kann, sind drei Stufen zu überwinden: Volksinitiative, Volksbegehren und Volks- entscheid – erläutert in der nebenstehenden Zeichnung.
Fakultative Referenden (Volksbegehren, mit denen verlangt werden kann, Gesetzentwürfe und Entscheidungen des Bundestages per Volksentscheid zu überprüfen)
Gesetze, die vom Bundestag verabschiedet werden, sollen erst nach 100 Tagen in Kraft treten. Wird in dieser Zeit ein Volksbegehren gegen das Gesetz gestartet und kommen 500.000 Unterschriften zusammen, muss das Gesetz vors Volk. Erst wenn das Gesetz bei einem Volksentscheid die Mehrheit der Stimmen erhält, tritt es in Kraft – wenn nicht, dann nicht.
Obligatorische Referenden (Verpflichtend stattfindende Volksentscheide, wenn Kompetenzen auf die EU übertragen werden und wenn das Grundgesetz geändert werden soll) Änderungen des Grundgesetzes, die der Bundestag beschlossen hat, müssen vom Volk bestätigt werden. Gibt der Bundestag Kompetenzen auf EU-Ebene ab, muss auch hier das Volk zustimmen.
In vielen Bundesländern wie Hamburg, Bayern und Berlin sind Volksbegehren bereits etabliert. In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Sachsen, Saarland behindern hohe Unterschriftenhürden mit kurzen Sammelfristen und/oder dem Verbot der freien Unterschriftensammlung.
Die Unabhängige Partei wird sich auf Landesebene dafür einsetzen, die Bedingungen für Volksbegehren zu verbessern, so dass die Bürger dieser Bundesländer ebenfalls eine reelle Möglichkeit haben, dieses Instrument zu nutzen.
Ein Bürgerrat besteht aus per Losverfahren ausgewählten Bürgern. In diesem Text verwenden wir dabei das Wort "Planungszelle" syonym zu dem Begriff "Bürgerrat". Um die Entscheidungen der politischen Entscheidungsträger im Sinne des Gemeinwohls zu sichern und den Lobbyismus zu unterbinden, werden Bürgerräte als zusätzliche Entscheidungsträger vor der Verabschiedung von Gesetzen auf Bundes- und Landesebene neu eingerichtet.
Parallel zu den Abstimmungen im Parlament sollen mehrere Gruppen von 25 Bürgern mit Losverfahren – da der Zufall nicht bestechlich ist – in den Bürgerrat berufen werden. Es tagen mindstens vier Bürgeräte gleichzeitig zu einem Thema, bei wichtigen Entscheidungen zehn Bürgerräte. Dazu gehören z.B. Verlagerungen von Kompetenzen an die EU oder andere Institutionen, eine Währungsreform, einer wesentlichen Umgestaltung des Sozialsystems, gesetzliche Änderungen am Asylrecht, Eintritt in einen Krieg, der nicht zu 100% durch die Charta der vereinten Nationen und das Völkerrecht gedeckt ist bzw. die Unterstützung eines solchen Krieges und weitere wichtige Entscheidungen.
Wie sieht der Prozess aus?
Das Material, das den Bürgerräten vorgelegt wird, sowie die ausgewogene Auswahl der Experten, wird durch einen Projektbeirat bestimmt. Dieser setzt sich aus den themenspezifisch relevanten Interessengruppen zusammen.
Jede Zahl muss mit einer Quelle hinterlegt werden. Der Bürgerrat hat das Recht, weitere Fragen zu stellen und Experten anzuforden. Er stimmt über das Gesetz unabhängig vom Bundestag ab. Der Bundestag muss bei gegenteiliger Entscheidung eine Begründung einreichen.
Nach jeder erfolgreichen Volksinitiative (100.000 Unterschriften) findet ein losbasierter Bürgerrat statt. Der Bundestag kann dessen Ergebnisse übernehmen. Geschieht dies nicht, so haben die Initiatoren der Initiative das Recht, ein Volksbegehren (1 Millionen Unterschriften) zu starten. Dabei wird auf jeden Fall die Empfehlung des Bürgerrats als Alternative präsentiert und, wenn von den Initiatoren weiterhin gewünscht, auch deren Originalforderung.
Die Mitgliederzahl des Bürgerrates und das Losverfahren werden durch ein Bundesgesetz geregelt.
Einen guten Überblick über die Chancen und Herausforderungen, die diese Beteiligungsmodelle mit sich bringen, bietet der Abschlussbricht Bundesrepublik 3.0: Ein Beitrag zur Weiterentwicklung und Stärkung der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie durch mehr Partizipation auf Bundesebene des Umwelt Bundesamts und des Instituts für Partizipatives Gestalten (IPG). Dieser skizziert das Modell einer ‘Bundesbeteiligungswerkstatt’ und listet gut strukturiert viele internationale Fallbeispiele und deren Details auf.
Mit diesem Format ist es schon in vielen Situationen gelungen, in verfahrenen Situationen repräsentative Entscheidungen zu treffen. Bekannte Beispiele mit unterschiedlichen Spielarten sind die Bürgerversammlung in Irland von 2018 (u.a. Abtreibungsrecht), die in 2004 zur Wahlrechtsreform stattfindende Bürgerversammlung der kanadischen Provinz British Columbia, der “Citizens’ Initiative Review Process” des US-Staates Oregon und die partizipative Haushaltsplanung von Porto Alegre in Brasilien. Auf der Seite von EsGehtLOS sind mehr Informationen zu erfolgreichen Beispielen zu finden.
In Deutschland ist die Judikative ein rückständiger Sonderling. Der Justizminister steht an der Spitze der Rechtsprechung und ist Mitglied der Exekutive. Die Staatsanwälte sind sogar weisungsabhängig. Sie müssen die Weisungen von Behördenleitern, Oberstaatsanwälten, Generalstaatsanwälten und zum Schluss auch noch vom Justizminister entgegennehmen. Der Generalbundesanwalt zählt zur Exekutive und ist kein Teil der rechtsprechenden Gewalt. Er kann jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden.
Auch der Europäische Gerichtshof sieht die Unabhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften kritisch. Er hat deswegen am 27.5.2019 entschieden, dass diese keinen europäischen Haftbefehl mehr ausstellen dürfen. Carsten Löbbert, Sprecher des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung, fordert eine Reform der Strukturen und dass sich die deutsche Justiz "ihrer organisatorischen Lebenslügen" stellen sollte.
Wir sehen eine unabhängige Justiz und stabile Rechtssicherheit als wichtige Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland an. Deswegen treten wir für eine strikte Gewaltentrennung ein.
Konkret fordern wir eine komplette Unabhängigkeit der Judikative (Rechtsprechung) von der Exekutive (Regierung):
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts sollten im Plenum des Bundestages gewählt werden. De facto werden sie aber von der CDU und SPD ernannt. Diese haben damit praktisch das Bundesverfassungsgericht "unter sich aufgeteilt".
Wir fordern, dass die Wahl der Richter zu dem Bundesverfassungsgericht und zu den Landesverfassungsgerichten durch das Volk erfolgt.
Die Kandidaten/Kandidatinnen aus der Richterschaft werden durch den Bundestag bzw. die Landtage nominiert.
Gesetze können ihre Gültigkeit verlieren oder überarbeitet werden, wenn eine gemeinnützige Organisation oder eine Parlamentsinitiative das beim Bundestagspräsidenten beantragt.
Dieser Antrag unterliegt Formvorschriften. Der Bundestag kann die Befassung mit dieser Initiative mit einfacher Mehrheit ablehnen.
Whistleblower, die dem Gemeinwohl dienen, die Straftaten, oder Verstöße gegen die Verfassung aufdecken, müssen geschützt und dürfen nicht arbeitsrechtlich oder auf andere Weise benachteiligt, strafrechtlich verfolgt, oder diskriminiert werden.
Solche Whistleblower aus anderen Ländern, die dort durch Verfolgung bedroht sind, haben in Deutschland Recht auf Asyl.
Wir sind gegen internationale Handelsabkommen wie CETA, solange die Bestimmungen z.B. internationale Schiedsgerichte vorsehen, welche die Rechte der Parlamente auszuhebeln.
1.11.2020